Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit von Kommunen wird bislang immer noch anhand klassischer Fiskalgrößen aus den Haushaltsrechnungen vorgenommen. Dabei sollte die wirtschaftliche Lage einer Kommune wesentlich umfassender betrachtet werden, als es die Haushaltsausgleichskriterien erlauben. Einige Bundesländer versuchen dies bereits, wie bspw. das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem im § 17 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen RUBIKON-Ansatz. Auch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) des Landes Brandenburg diskutiert entsprechende Methoden. Für die Unterstützung der Einschätzung der Möglichkeiten zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Kommunen anhand von Bilanzkennzahlen lud das MIK Dr. Christian Müller-Elmau ein. Gemeinsam wurde herausgearbeitet, dass mit Hilfe von Bilanzkennzahlen die aktuelle Lage sowie die zukünftige Entwicklung von Kommunen deutlich besser eingeschätzt werden können. Jedoch fehlt es oft an kommunalspezifischen Referenzwerten und zeitnahen Jahresabschlüssen, so dass die Aussagekraft entsprechender Analysen derzeit noch begrenzt ist. Wir empfehlen Kommunen deshalb zunächst eigenständig eine bessere Lageeinschätzung vorzunehmen. Denn dies ermöglicht, wie in den Workshops deutlich wurde, richtungsweisende Rückschlüsse auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
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