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Für die Brandenburger Kommunen läuft die Zeit – Sie haben noch anderthalb Jahre, um ihre Jahresabschlüsse in vereinfachter Form aufzustellen

 

Ein Großteil der Brandenburger Kommunen hat die Chance bereits genutzt und sich das Ziel gesetzt, die rückständigen Jahresabschlüsse in den Jahren 2019 und 2020 aufzuholen.

Das Gesetz, zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, ermöglicht es bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse bis 2016 auf wesentliche Komponenten zu verzichten, dazu zählen die Teilrechnungen, der Rechenschaftsbericht sowie die Anlagen-, die Forderungs- und die Verbindlichkeitenübersicht. Der Jahresabschluss 2017 muss dann wieder vollständig erstellt werden.

Das Gesetz tritt am 31.12.2020 außer Kraft. Bis dahin müssen die Jahresabschlüsse (einschließlich 2017) geprüft und entlastet vorliegen. Das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 21. März 2019 geht sogar einen Schritt weiter und folgert, dass auch die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 innerhalb dieser Frist erstellt, geprüft und entlastet werden sollten.

Sie haben noch 1,5 Jahre Zeit. Handeln Sie jetzt, dann können Sie rechtzeitig alles in die Wege leiten, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen. Dafür sind viele Schritte und einige Vorbereitung nötig. Welche genau das sind und wie Sie den Jahresabschluss möglichst schnell erstellen, erfahren Sie in unserem Seminar zur Optimierten Gestaltung der Jahresabschlussarbeiten.

Biteg: 30.09.2019 in Berlin

Gern gestalten wir auch Ihre Strukturen und Arbeitsabläufe so, dass Sie Ihre Jahresabschlüsse fristgerecht aufstellen und von dem Gesetz profitieren können.

 

Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?

Bevor wir uns gemeinsam an das Projekt Jahresabschluss wagen, gilt der Grundsatz: Ziele müssen realistisch und realisierbar sein. In einem ersten Gespräch schätzen wir gemeinsam mit Ihnen ein, wie das Ziel zu erreichen ist und welcher zeitliche Horizont je Jahresabschluss dafür zur Verfügung steht.

 

Zu unseren Leistungen zählen u.a.

  • Unterstützen bei der Aktivierung des Anlagevermögens
  • Vorbereiten der buchungsbegründenden Unterlagen für die Jahresabschlussbuchungen (Forderungsbewertung, Rückstellungsbuchungen, Anlagenbuchhaltung u.v.m.)
  • Erstellen und Überarbeiten der notwendigen Dienstanweisungen
  • Schulen der Mitarbeiter im Umgang mit Dienstanweisungen und Formularen
  • Erstellen des Jahresabschlusses inkl. Anhang
  • Schreiben des Beteiligungsberichts
  • Kommunikation und Prüfungsbegleitung mit dem Rechnungsprüfungsamt

Die Praxis hat uns gezeigt, dass oft das fehlende Personal ein Grund für die rückständigen Jahresabschlüsse ist. Deshalb helfen wir Ihnen nicht nur durch Beratung, sondern packen selbst mit an. Haben Sie Interesse an einer Zusammenarbeit, dann wenden Sie sich für weitere Informationen an

 

Barbara Knöfel – Ihre Expertin zum Thema Jahresabschluss

Tel.: 030 – 3 907 907 – 30

Mail: b.knoefel@ipm.berlin

 

 

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